Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Coronavirus-Testverordnung über den 25. November 2022 hinaus verlängert. Hierin ist geregelt, wer weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest hat. Hierzu gehören etwa Besucher, Behandelte und BewohnerInnen von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Hinzu kommen Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen und Obdachlosenunterkünfte. Weiterhin betrifft es …