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Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Coronavirus-Testverordnung über den 25. November 2022 hinaus verlängert. Hierin ist geregelt, wer weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest hat. Hierzu gehören etwa Besucher, Behandelte und BewohnerInnen von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Hinzu kommen Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen und Obdachlosenunterkünfte. Weiterhin betrifft es alle in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und Spätaussiedlern sowie Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind.
Auch pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf kostenlose Tests sowie Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“). Auch Besucherinnen und Besucher, Angestellte und Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten von medizinischen Einrichtungen haben einen Anspruch bis einschließlich 28. Februar 2023. Die vollständige Coronavirus-Testverordnung finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.